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Ausländische Online-Casinos für deutsche Spieler: Wege durch den Markt

Aktuell für September 2026
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Die Suche nach einem „ausländischen Casino“ führt in Deutschland selten zu dem, was der Name verspricht. Wer in Malta oder Curaçao eine Lizenz trägt, ist hier noch lange nicht zugelassen; wer hier zugelassen ist, sitzt selten dort, wo der Name es vermuten lässt. Genau diese Verschiebung zwischen Markensprache und Rechtslage sortiert der folgende Überblick. Er geht die acht Plattformen durch, an denen sich die Frage „ausländisch oder deutsch“ derzeit entscheidet, zieht davor die Linie zwischen erlaubten und nicht erlaubten Angeboten, danach das Grundprinzip der Erlaubnis und am Ende den Spielerschutz.

Nahaufnahme einer gedruckten Anbieterliste neben einem amtlichen Prüfsiegel auf einem Schreibtisch.
Unter der Kategorie Online-Casinospiele führt die GGL-Whitelist nur 5 Einträge, die alle nicht bei der GGL selbst, sondern auf Landesebene lizenziert sind.

Stand: 24 September 2026 · Geprüft gegen die GGL-Whitelist.

Inhaltsverzeichnis
  1. Rechtslage für ausländische Online-Casinos in Deutschland
  2. Funktionsweise der Lizenzvergabe über Grenzen hinweg
  3. Spielerschutz: was lizenzierte Anbieter leisten müssen
  4. Die acht Plattformen im Vergleich
  5. Welche Plattform passt zu welcher Spielererwartung?
  6. Was eine Lizenz konkret kostet – und was sie konkret bringt
  7. Häufige Fragen zu ausländischen Online-Casinos in Deutschland

Rechtslage für ausländische Online-Casinos in Deutschland

Wer in Deutschland spielt, spielt nicht nach dem Recht seines Casino-Anbieters, sondern nach deutschem Recht. Das ist die Regel, die jeder andere Schluss über das Sortiment der acht Plattformen ersetzt.

Die zentrale Behörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle/Saale. Sie führt seit dem 1. Juli 2021 die Aufsicht über das Online-Glücksspiel und veröffentlicht eine Whitelist, keine Blacklist. Eine Marke, die dort nicht auftaucht, ist nach dieser Logik schlicht nicht zugelassen – ob sie zusätzlich „illegal“ ist, sagt die GGL selbst nicht. Diese Wortklauberei klingt spitz, ist aber praktisch: Wer einem Spieler in einer Werbung verspricht, ein „nicht gelistetes“ Casino sei trotzdem „seriös“, verkauft ihm eine Behauptung, die niemand belegt.

Zwei Erlaubnistypen stehen getrennt nebeneinander. Die GGL erteilt bundesweit Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele – Online-Slots also, nicht Roulette, nicht Blackjack, nicht Live-Dealer. Wer Tischspiele anbietet, braucht eine Erlaubnis des jeweiligen Landes nach § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021. Diese Aufteilung sieht trocken aus, prägt aber das Angebot: Eine lizenzierte Plattform darf sich nicht „Online-Casino“ nennen, wenn sie nur Slots führt, weil § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 diese Wortmarke an das Vorhandensein von Tisch- und Live-Spielen knüpft. Genau deshalb treten im Marketing der lizenzierten Anbieter drei Begriffe nebeneinander auf: das Gesetz sagt „virtuelles Automatenspiel“, der Betreiber sagt „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“, und im SEO-Titel eines Lizenzinhabers taucht das Wort „Casino“ dennoch auf, obwohl der Fließtext es meidet. Das ist keine Lücke, sondern die deutsche Lösung des Problems.

Die rechtlichen Folgen sind im Strafgesetzbuch nachzulesen. § 284 StGrünge (Veranstalten) droht bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, § 285 StGB (Teilnehmen) bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. In der Praxis verfolgt die GGL die Anbieter, nicht die Spieler. Das ist keine Entwarnung. Wer sich auf den schmalen Grat begibt, dass Behörden niemanden nach Hause schicken, spielt trotzdem auf einer Plattform, die bei der ersten Beschwerdekette – Auszahlung, Bonus, Sperre – in einem Rechtsraum steht, den sie nicht teilt.

Die Größe des nicht regulierten Marktes ist nicht Symbolik, sondern Zahl. Im Tätigkeitsbericht 2025 beziffert die GGL den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspiel für 2024 auf 23 Prozent, was eine Kanalisierungsquote von 77 Prozent ergibt. Für 2025 selbst veröffentlicht die Behörde keine eigenständige Kennzahl zur Größe des illegalen Marktes – eine Lücke, die jeder Werbeversprechen gerne füllt.

Funktionsweise der Lizenzvergabe über Grenzen hinweg

Eine Lizenz ist immer ein Vertrag zwischen einem Anbieter und einer Aufsichtsbehörde. Sie gilt in dem Rechtsraum, den diese Behörde kontrolliert. Eine maltesische MGA-Erlaubnis erlaubt das Angebot in Malta und im EU-Raum nach den dortigen Regeln; eine curaçaoische Erlaubnis erlaubt das Angebot unter curaçaoischem Recht und ist an keine europäische Aufsicht gebunden. Beide sagen nichts über Deutschland.

Weltkarte auf einem Bildschirm mit hervorgehobenen Ländergrenzen und verbundenen Linien.
Laut Impressum von JackpotPiraten.de ist die Betreiberin DGGS mbH im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 244176 B eingetragen.

Innerhalb Deutschlands wiederum gibt es zwei nicht miteinander wetteifernde Wege. Der eine ist die bundesweite GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele – eine bundesweit einheitliche Genehmigung, die ein Anbieter für seine Slots bekommt. Der andere ist die Ländererlaubnis für Online-Casinospiele nach § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021: Hier veranstalten die Länder das Angebot selbst oder durch juristische Vertretung, und Schleswig-Holstein hat diese Konstruktion in den vergangenen Jahren am aktivsten genutzt. Unter dem Strich führt die GGL-Whitelist unter der Kategorie „Online-Casinospiele“ nur fünf Marken, und alle fünf liegen nicht bei der GGL selbst, sondern auf Landesebene. Sie sind also formal „ausländische“ Anbieter – Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE, Skill On Net, Tipico Karlsruhe und die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung Bayern – und trotzdem auf der Whitelist, weil die Erlaubnis von einem Land erteilt wurde.

Dieser Umweg erklärt, warum die Wortwahl so wichtig ist. Der Begriff „ausländisch“ trägt in der Spielersprache meist „nicht deutsch“. In der Rechtssprache heißt „ausländisch“ nur: Der Sitz der Betreibergesellschaft liegt im Ausland. Diese zweite Bedeutung ist hier die maßgebliche. Vier der unten besprochenen Marken – JackpotPiraten, BingBong, Wunderino und Tipico Games – tragen eine deutsche GGL-Erlaubnis, obwohl die dahinterstehenden Gesellschaften teils in Malta, teils in Berlin sitzen. Sie sind also formal ausländisch oder inländisch, aber immer zugelassen. Merkur und DIE SPIELBANK sind über eine Ländererlaubnis auf der Whitelist. Ice Casino und Slottica sind beides: ausländisch und nicht zugelassen.

Für Spieler heißt das: Die relevanteste Frage lautet nicht „ausländisch oder deutsch?“, sondern „auf der Whitelist oder nicht?“. Wer diese Frage beantwortet, hat die Sortierung, die der Markt tatsächlich verlangt.

Spielerschutz: was lizenzierte Anbieter leisten müssen

Lizenzierte Anbieter tragen einen Schutzbau, der bei nicht lizenzierten Anbietern fehlt – und das ist im Streitfall der größte Unterschied zwischen beiden Lagern. Drei Bausteine sind hier wesentlich.

Bildschirmausschnitt eines Formulars zur Festlegung eines monatlichen Einzahlungslimits.
Das erstmalige Erlaubnisdatum der DGGS mbH ist der 27.04.2022; ein Enddatum der Erlaubnis veröffentlicht die GGL nicht.

Erstens OASIS, die Spielersperrdatei. Jeder GGL-lizenzierte Anbieter muss vor dem ersten Einsatz prüfen, ob der Spieler sich selbst gesperrt hat. Wer in OASIS steht, darf nirgendwo in Deutschland spielen. Ein anbieterübergreifender Mechanismus, der nur funktioniert, wenn beide Seiten mitmachen. Offshore-Marken fragen OASIS nicht ab; sie können es auch nicht.

Zweitens LUGAS, die Limitdatei und die Aktivitätsdatei. LUGAS setzt das monatliche Einzahlungslimit quer durch alle Anbieter durch und blockiert paralleles Spiel. Das monatliche Default-Limit liegt bei 1.000 €, anhebbar gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer bei Anbieter A einzahlt, kann bei Anbieter B im selben Monat nicht mehr denselben Betrag einzahlen, sobald das Limit erreicht ist – der Mechanismus sitzt in der Behörde, nicht in der Plattform. Auch hier gilt: nur wer angeschlossen ist, ist angeschlossen.

Drittens die produktseitigen Regeln: ein 5-Sekunden-Mindestabstand zwischen Spins, ein Spieleinsatz pro Spin, der seit dem 1. Juli 2026 gestaffelt ist – 1 € Basis, 3 € ab 21 Jahren, 5 € ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifizierungsphase; die Anhebung ist optional und gilt nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2027. Keine gleichzeitigen Spiele, keine Jackpots nach GlüStV 2021, eine 5,3-prozentige Spielsteuer auf virtuelle Automatenspiele nach § 38 RennwLottG. Kein anonymer Zahlungsverkehr: § 6b Abs. 4 GlüStV 2021 erlaubt nur Zahlungen von einem Konto im eigenen Namen bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister – deshalb akzeptiert kein lizenzierter Anbieter Kryptowährungen.

Das alles gilt für Plattformen mit deutschem Anschluss. Plattformen ohne diesen Anschluss tragen es per Definition nicht. Wer dort spielt, spielt mit denselben Spielen und denselben Einzahlungen, aber ohne Sperre, ohne Limit, ohne Aufsicht.

Die acht Plattformen im Vergleich

Plattform Lizenzstatus Kategorie Beworbene Konditionen
JackpotPiraten GGL-Whitelist, Automatenspiele Slots (DGGS mbH, bundesweit) Aktionen mit Freispielen, 1× Umsatz auf ausgewählten Aktionen
BingBong GGL-Whitelist, Automatenspiele Slots (DGGS mbH, bundesweit) Aktionen mit Freispielen, eigener Spielebestand
DIE SPIELBANK Whitelist, Land-Erlaubnis Slots (Staatsbetrieb, Sachsen) „erster staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel“
Merkur Whitelist, Online-Casinospiele-Land Tisch-/Live (Merkur Bets Malta, Schleswig-Holstein) Spielothek- und Casinoangebote über Landeskonzession
Tipico Games GGL-Whitelist, Automatenspiele Slots (Tipico Games Limited, GGL) Eigene Marken-Aktionen
Wunderino GGL-Whitelist, Automatenspiele Slots (Megapixel Entertainment Limited, GGL) Aktionen mit Freispielen
Ice Casino nicht auf der GGL-Whitelist Offshore (Curaçao, WhiteBox B.V.) 40× Rollover Einzahlungsbonus, 35× auf Freispielgewinne
Slottica nicht auf der GGL-Whitelist Offshore (Curaçao, Atlantic Management B.V.) Lizenz OGL/2024/1060/0472

Die Spalte zu den beworbenen Konditionen kann nur oberflächlich sortieren. Lizenzierte Anbieter veröffentlichen auf ihren Aktionsseiten fast ausschließlich Freispiel-Aktionen und keine festen Prozentwerte für Einzahlungsboni. Die genauen Bedingungen stehen nach Eigenangabe der Betreiber im Aktions-Newsletter, im News-Bereich oder unter dem Menüpunkt „Mein Bonus“. Die einzigen öffentlich genannten Gewinngrenzen bei JackpotPiraten sind 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele und 75 € für Freispiele ohne Einzahlung. Das ist die deutsche Lesart von „Bonus“: oft kleine Free-Spins-Bündel, selten klassische Einzahlungsboni mit klarer Prozentzahl. Bei den Offshore-Marken ist das anders. Dort gehören 40-fache Umsatzbedingungen auf Einzahlungsboni zum Standardrepertoire. Wer von dort gewohnt ist, hohe Bonusprozente zu lesen, findet bei GGL-lizenzierten Anbietern weniger Angriffsfläche – und genau diese Reduktion ist Teil des Schutzbaus.

JackpotPiraten

JackpotPiraten.de wird von der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben. Die Plattform wirbt mit „Die erste Online Spielothek mit GGL-Lizenz“ und „Beste legale Online Spielothek in Deutschland“. Hinter dem Spielbetrieb steht kein unbekanntes Gesicht: Die DGGS mbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 244176 B eingetragen, Sitz Moritzstraße 23, 13597 Berlin, Geschäftsführer Florian Werner. Geschäftstätigkeit nach Impressumsangabe: virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021 – Tischspiele sind also ausdrücklich nicht Teil der Erlaubnis. Die GGL-Erlaubnis wurde am 27.04.2022 erstmalig erteilt; ein Enddatum veröffentlicht die Behörde nicht. Die Plattform listet in ihrer Auszahlungsquoten-Übersicht rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, eine für GGL-lizenzierte Anbieter typische Breite. Im September 2026 bewarb sie unter anderem bis zu 310 Freispiele für Novoline-Slots im „Cpt Jacks Deal des Monats“, bis zu 225 Freispiele bereits ab 1 € Einsatz unter „Thank Slot it’s Friday“ und 5.000 Freispiele ohne Einzahlung im „Donnerstags-Jackpot“ auf den Slot Hot Chance – mit der Bedingung, dass Gewinne nur einmal umgesetzt werden, also 1× statt der üblichen mehrfachen Umsatzanforderung.

Wer hier spielt, bekommt eine der wenigen Plattformen mit deutschem Anschluss, klarer Muttergesellschaft und langer Erlaubnis. Der Spieleschwerpunkt liegt klar auf Slots.

BingBong

BingBong.de ist die zweite Marke derselben DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Beide Plattformen sind in der GGL-Whitelist unter virtuellen Automatenspielen mit bundesweit länderübergreifendem Vertriebsgebiet geführt. Trotz identischer Betreibergesellschaft ist der Spielebestand ein anderer: BingBong listet in seiner RTP-Übersicht rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern. Novomatic gibt dort an, „mehr als 600 Spiele“ veröffentlicht zu haben; Indigo Magic wird mit „rund 30 Slots“ beziffert. Im September 2026 warb BingBong mit „September-Spaß mit neuem Crazy Deal“ um 295 Free Spins für Novoline-Slots und unter „Bye Bye August“ um 10 Free Spins ohne Einzahlung zum September-Start.

Die Plattform ist für Spieler interessant, denen JackpotPiraten zu eng ist – der Spielebestand ist zwar kleiner, aber anders sortiert, und bestimmte Hersteller wie Novomatic haben hier ein erkennbares Schwergewicht.

DIE SPIELBANK

Die-spielbank.de wird von der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG betrieben. Die Erlaubnis besteht nach Betreiberangabe seit dem 03.11.2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Plattform bezeichnet sich selbst als „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“ und verwendet auf der Startseite die Begriffe „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“, nicht aber „Casino“ im Fließtext. Im HTML-Titel steht dennoch „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“ – das Wort „Casino“ taucht also im SEO-Titel eines Lizenzinhabers auf, obwohl es im sichtbaren Text vermieden wird.

Wer hier spielt, spielt auf einer staatlich betriebenen Plattform. Das ist die ungewöhnlichste Position im Feld: nicht privat, nicht offshore, sondern Land. Wer auf Bundesländer-Beteiligung Wert legt, landet hier. Der Spielbestand ist kleiner als bei JackpotPiraten.

Merkur

Merkur Bets Malta Limited trägt auf der GGL-Whitelist eine Erlaubnis für Online-Casinospiele – also Tisch- und Live-Spiele, nicht Slots – über die Zuständigkeit Schleswig-Holstein. Damit gehört Merkur zu den fünf Marken unter g-id 3, die nicht bei der GGL, sondern auf Landesebene lizenziert sind. Diese Konstellation trägt eine Besonderheit: Hier ist „Casino“ im Namen kein Marketing-Risiko, sondern Lizenzrealität.

Wer Tisch- und Live-Spiele mit deutschem Anschluss sucht, findet in dieser Nische eine kleine, klar umrissene Auswahl. Wer nur Slots will, ist hier fehl am Platz.

Tipico Games

Tipico Games Limited trägt eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele und gehört damit in den bundesweiten Schlots-Korridor. Die Marke ist im Sportwettenbereich breit bekannt; die Games-Plattform läuft als eigenständiges Produkt unter games.tipico.de.

Wer den Markennamen aus dem Sportwettenumfeld kennt und Slots mit deutscher Erlaubnis spielen will, findet hier einen direkten Übergang. Die Aktionen folgen der Markenlogik, nicht dem Free-Spins-Bündel-Standard der reinen Spielotheken.

Wunderino

Wunderino.de wird von der Megapixel Entertainment Limited betrieben und trägt eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Die Plattform ist im GGL-Slots-Korridor eine der größeren Adressen und gehört zu den häufiger verglichenen Marken in dieser Kategorie.

Wer eine etablierte Marke im lizenzierten Bereich sucht, landet bei Wunderino im Mittelfeld der Slots-Anbieter.

Ice Casino

Icecasino.com wird laut Eigenangabe von WhiteBox B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Company Number 155412. Für den Einzahlungsbonus nennt die Plattform einen Rollover von 40×, für Gewinne aus Freispielen 35×. Die Marke steht nicht auf der GGL-Whitelist – sie kommt bei einem Volltextabgleich der Whitelist kein einziges Mal vor. Es gibt keine deutsche Erlaubnis, keinen OASIS-Anschluss, keinen LUGAS-Anschluss, keine deutsche Aufsicht.

Wer Ice Casino nutzt, tut das außerhalb des deutschen Rechtsraums. Die Plattform mag international populär sein; in Deutschland ist sie ein Angebot, das im Streitfall vor keiner deutschen Behörde verhandelt wird. Die 40-fache Umsatzanforderung auf den Einzahlungsbonus ist dabei nur ein Beispiel der Mechanik – das grundsätzliche Problem ist die fehlende Anbindung.

Slottica

Slottica.com wird laut Eigenangabe von Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Lizenz OGL/2024/1060/0472. Die Marke steht nicht auf der GGL-Whitelist. Auch hier: keine deutsche Erlaubnis, kein OASIS, kein LUGAS.

Slottica ist das zweite Beispiel dafür, dass eine curaçaoische Lizenznummer eine deutsche Whitelist nicht ersetzt. Die Plattform mag im Ausland legal operieren; für deutsche Spieler ist sie ein Angebot außerhalb des Erlaubten.

Welche Plattform passt zu welcher Spielererwartung?

Die Auswahl unter den lizenzierten Marken folgt einer einfachen Frage: Was sucht der Spieler – Slots, Tischspiele, staatlichen Hintergrund, eine bestimmte Markenästhetik? Innerhalb dieser Frage hat jede Plattform eine Position, die sie ausfüllt oder eben nicht.

Wer Slots mit deutscher Erlaubnis und der längsten Erlaubnisdauer spielen will, landet bei JackpotPiraten: erstmalige GGL-Erlaubnis 2022, klare Muttergesellschaft, breiter Spielebestand. Wer eine zweite Marke desselben Betreibers mit etwas anderem Spielebestand sucht, ist bei BingBong richtig. Wer auf staatliche Trägerschaft Wert legt, findet DIE SPIELBANK als ersten staatlichen Anbieter. Wer Tisch- und Live-Spiele mit deutschem Anschluss sucht, hat mit Merkur Bets Malta die seltene Möglichkeit einer Ländererlaubnis für genau diese Kategorie. Wer den Übergang aus dem Sportwettenumfeld schätzt, geht zu Tipico Games. Wer eine im lizenzierten Bereich breit bekannte Marke will, landet bei Wunderino.

Wer über die Whitelist hinausgeht, betritt einen anderen Markt. Ice Casino und Slottica werben international, sie tragen Lizenzen, die in Curaçao etwas bedeuten, in Deutschland nichts. Beide Plattformen tauchen bei einem vollständigen Volltextabgleich der GGL-Whitelist kein einziges Mal auf. Die Mechanik ist offshore, der Schutz ist offshore, der Streitfall ist offshore.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Bedingung hinter jeder Aktion. Wer auf JackpotPiraten eine Free-Spins-Aktion mitnimmt, nimmt sie unter den dort genannten Bedingungen mit – 1× Umsatz auf ausgewählte Aktionen ist dort die Ausnahme, nicht die Regel. Wer auf BingBong spielt, sieht andere Spieletitel als auf JackpotPiraten, trotz gleicher Muttergesellschaft. Wer auf DIE SPIELBANK spielt, hat es mit einem anderen Spielkatalog zu tun. Wer auf Merkur spielt, verlässt die Slots-Kategorie und betritt Tisch- und Live-Spiele. Wer auf Slottica spielt, hat keine deutsche Aufsicht im Hintergrund.

Was eine Lizenz konkret kostet – und was sie konkret bringt

Die Frage „Was bringt eine Lizenz?“ hat zwei Antworten: eine juristische und eine praktische.

Juristisch bringt sie, dass das Angebot in dem Rechtsraum zulässig ist, in dem gespielt wird. Praktisch bringt sie Schutzmechanismen, die bei nicht zugelassenen Angeboten fehlen. Wer 1.000 € im Monat einzahlen will, kann das bei einem lizenzierten Anbieter tun, und das Limit gilt anbieterübergreifend. Wer sich selbst sperren will, kann das über OASIS tun, und die Sperre gilt anbieterübergreifend. Wer eine Auszahlung anficht, hat eine deutsche Aufsichtsbehörde, an die er sich wenden kann.

Was eine Lizenz kostet, ist mindestens so deutlich: Reduktion des Angebots. Keine Tischspiele ohne Ländererlaubnis, keine gleichzeitigen Spiele, gestaffelte Spieleinsätze, keine Kryptowährungen, eine 5,3-prozentige Spielsteuer auf jeden Spin. Das Sortiment ist enger, die Mechanik strenger. Wer aus dem internationalen Markt kommt und diese Reduktion nicht kennt, schaut zunächst auf das, was fehlt.

In Zahlen ausgedrückt, bewegt sich der Markt in folgender Größenordnung: Die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen lagen nach dem Marktmonitor der GGL im Q1 2026 bei 1.201 Mio. € und im Q2 2026 bei 1.214 Mio. €. Das ist die Untergrenze des regulierten Marktes. Die 23 Prozent nicht regulierten Anteils aus dem Tätigkeitsbericht 2025 sind die Obergrenze des nicht regulierten Marktes für 2024 – ein erhebliches Volumen, das parallel zum lizenzierten Markt existiert.

Häufige Fragen zu ausländischen Online-Casinos in Deutschland

Sind ausländische Online-Casinos für deutsche Spieler legal?

Nur diejenigen, die auf der GGL-Whitelist stehen – sei es mit einer bundesweiten GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele oder mit einer Ländererlaubnis für Online-Casinospiele. Plattformen mit Sitz im Ausland, die nicht auf der Whitelist geführt werden, sind in Deutschland kein zulässiges Glücksspiel, auch wenn sie in Malta oder Curaçao lizenziert sind.

Was unterscheidet ein maltesisches Casino von einem Anbieter mit Sitz in Curaçao?

Eine maltesische MGA-Erlaubnis unterliegt der EU-Aufsicht, eine curaçaoische Erlaubnis unterliegt der curaçaoischen Aufsicht. Beide sagen nichts über eine deutsche Zulässigkeit. Entscheidend ist allein, ob die Marke in der GGL-Whitelist geführt wird; dort tauchen Betreiber aus beiden Jurisdiktionen auf, wenn sie eine deutsche Erlaubnis tragen.

Stehen alle ausländischen Casinos auf der GGL-Whitelist?

Nein. Die Whitelist führt nach dem Stand vom 07.09.2026 in der Kategorie virtuelle Automatenspiele 34 Einträge, in Online-Poker 5 Einträge und in Sportwetten 27 Einträge. In der Kategorie Online-Casinospiele sind nur 5 Einträge gelistet. Eine curaçaoische oder maltesische Lizenz führt nicht automatisch auf die Whitelist.

Welche Konsequenzen drohen bei der Nutzung eines nicht gelisteten ausländischen Casinos?

Das Veranstalten ist nach § 284 StGB eine Straftat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, die Teilnahme nach § 285 StGB bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. In der Praxis verfolgt die GGL die Anbieter, nicht die Spieler. Wer spielt, spielt trotzdem auf einer Plattform ohne OASIS-Anschluss, ohne LUGAS-Limit und ohne deutsche Aufsichtsstelle im Streitfall.

Warum sind manche ausländischen Anbieter trotzdem auf Landesebene erlaubt?

Weil § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 den Bereich der Online-Casinospiele den Ländern überlassen, die ihn selbst oder durch juristische Vertretung veranstalten dürfen. Schleswig-Holstein hat diese Möglichkeit am aktivsten genutzt. So kommt es, dass Anbieter wie Merkur Bets Malta über Schleswig-Holstein auf der Whitelist stehen, obwohl ihr Sitz im Ausland liegt.

Wie erkennt man, ob ein ausländisches Casino auf der Whitelist steht?

Die GGL veröffentlicht die Liste auf glücksspiel-behoerde.de und führt dort jeden Eintrag mit Anbietername, Erlaubnisdatum und Vertriebsgebiet. Wer eine Marke dort nicht findet, hat keine deutsche Erlaubnis. Eine direkte Aussage „Marke X ist illegal“ trifft die GGL selbst nicht; der belastbare Beleg lautet: „X ist nicht in der Whitelist der GGL geführt (Stand Datum)“.

Erstellt von der Redaktion von „Casino Bonusseite”.

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